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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit dieser Website

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Für die Website vhs.frankfurt.de gilt folgende Erklärung zur Barrierefreiheit.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist überwiegend mit den Anforderungen der Barrierefreiheit die sich aus den Absätzen §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0 ergeben, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurden vereinbar.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer durchgeführten Selbstbewertung sowie einem Prüfbericht zum BITV/EN 301 549-Test vom 1. Juli 2021. Einschränkungen sind im folgenden Abschnitt beschrieben.
Die wichtigsten Informationen zu Betrieb und Kursgeschäft sind in einfacher Sprache verfügbar.

Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind:

  • Einige PDF‐Dokumente. Wir sind bemüht, nicht barrierefreie PDF-Dateien schnellstmöglich durch eine barrierefreie Version zu ersetzen. Kurse, die in den als PDF abrufbaren Broschüren sowie im Programmheft aufgeführt sind, können jedoch über die Filterfunktion der Webseite abgerufen werden.

  • Eingebundene YouTube-Videos entsprechen nicht gänzlich den Barrierefreiheitsanforderungen (z. B. fehlende Untertitel von Videos). Wir sind bemüht, Untertitel schnellstmöglich nach der Veröffentlichung nachzureichen, sollten diese nicht bereits bei Veröffentlichung enthalten sein.

  • In einigen Fällen dienen die genutzten Bilder nur der Dekoration und würden für das Verständnis der Inhalte unnötige Alternativtexte erzeugen. Bei den Teaser-Bildern sind Alternativtexte auch technischen Gründen nicht möglich.

  • Abkürzungen sind nicht immer als solche gekennzeichnet. Anderssprachige Abschnitte und Wörter sind ebenfalls nicht immer technisch als solche gekennzeichnet.

  • Die Kursbuchung ist nur eingeschränkt per Tastatur nutzbar. Alle anderen wesentlichen Funktionen und Inhalte können weitestgehend genutzt werden.

  • Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache (Nach § 4 BITV 2.0) finden sich im inklusiven Erklärvideo der Volkshochschule (VHS) Frankfurt. Es ist unter vhs.frankfurt.de/einfache-sprache sowie über den YouTube-Kanal der VHS Frankfurt abrufbar.

  • Kartenanwendungen sind nicht barrierefrei. Wir sind bemüht, die Informationen aus der Karte zusätzlich in anderer, barrierefreier Form darzustellen.

Anfordern von barrierefreien Inhalten

Wenn Sie nicht barrierefreie Inhalte, z.B. PDF‐Dateien vorfinden und diese Informationen barrierefrei benötigen, dann nehmen Sie bitte per E‐Mail Kontakt mit der Online-Redaktion (oeffentlichkeitsarbeit.vhs@stadt-frankfurt.de) auf und teilen Sie den Titel der Veröffentlichung mit.
Wir werden Ihnen das Dokument dann nach Möglichkeit in zugänglicher Form übermitteln. Wir bitten um Verständnis, dass die barrierefreie Version bei bestimmten Seiten  aus technischen Gründen stark von der nicht barrierefreien abweichen kann.

Datum der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 23.09.2025 erstellt.

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich wenden an:
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 (0)641 303-2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de

Die Durchsetzungsstelle bearbeitet auf Antrag von Bürgerinnen und Bürgern das Durchsetzungsverfahren. Sollte die Meldung einer Barriere nach 6 Wochen unbeantwortet bleiben oder unzureichend sein, kann ein solches Verfahren beantragt werden. Daraufhin arbeitet die Durchsetzungsstelle mit der gemeldeten Stelle zusammen, um die Barriere zu beheben.
Das Durchsetzungsverfahren ist Teil des sogenannten Feedback-Mechanismus. Der Feedback-Mechanismus besteht aus der Möglichkeit zur Meldung von Barrieren und dem Durchsetzungsverfahren.

Barrieren melden: Kontakt

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie uns an.
Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:
Volkshochschule Frankfurt
Sonnemannstr. 13
60314 Frankfurt am Main
E-Mail: inklusion.vhs@stadt-frankfurt.de